Welche Aufgaben innerhalb einer Betreuung gibt es? 

Die typischen Aufgaben (Aufgabenbereiche) sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nicht vor. Es obliegt dem Richter, anhand der Lebenssituation und den Bedürfnissen des Betroffenen die Aufgabenkreise nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit herauszufinden und festzulegen.  

In der Praxis werden folgende Aufgabenkreise am häufigsten übertragen:

  • Sorge für die Gesundheit
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Vermögenssorge
  • Vertretung gegenüber Behörden, Renten- und Sozialleistungsträgern
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Entgegennahme, Anhalten und Öffnen der Post
  • Versicherungsangelegenheiten


 

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